___ überholt hatte und sich auf der linken Fahrspur befand, auf Höhe der Metzgerei AC.________ begann, mit hohem Tempo an B.________ vorbeizuziehen. Während des Überholmanövers beschleunigte B.________ auf über 50 km/h. Mit diesem Verhalten wurde das Überholmanöver erschwert. Mangels anderer Belege ist zu Gunsten von B.________ jedoch anzunehmen, dass für A.________ noch ausreichend Raum vorhanden gewesen wäre, um zwischen B.________ und dem unbekannten roten Fahrzeug wieder auf die Normalspur einzubiegen.