___ vor dem Zeitpunkt der Destabilisierung fuhr. Die einzigen objektiven Merkmale, die zur Berechnung überhaupt vorhanden waren, sind Verlauf und Zustand der Fahrbahn sowie die technischen Daten der Fahrzeuge von B.________ und A.________ (vgl. Parteigutachten S. 8 auf pag. 3100). Feststehen dürfte gemäss Kammer zudem der eigentliche Unfallort. Trotzdem sind weder das DTC-Gutachten noch das Parteigutachten für die Sachverhaltsermittlung tatsächlich hilfreich, da ihre Berechnungen auf mehrheitlich unbekannten Parametern beruhen. Der Beweis, dass B.________ die Lücke zum vor ihm fahrenden Fahrzeug schloss und dadurch A.____