im Parteigutachten vom 26. Februar 2017 nicht ausgeschlossen. Er hielt gar fest, dass nach den von der Vorinstanz getroffenen Annahmen ein gefahrloses Wiedereinbiegen nicht möglich gewesen wäre (vgl. S. 17 des Parteigutachtens auf pag. 3109). Weder die Geschwindigkeit von 70 km/h noch der Abstand von 30 Metern können allerdings anhand der vorhandenen Beweise rechtsgenüglich erhärtet werden. Ausserdem müssten für eine eindeutige Ermittlung der Stellungen der drei Fahrzeuge (A.________, B.________ und rotes Auto) zahlreiche weitere Parameter bekannt sein (vgl. DTC-Gutachten S. 15 f. auf pag.