__ sei mit seiner gefahrenen Geschwindigkeit von 70 km/h bei Kurvenbeginn gerade direkt hinter dem roten Auto gewesen. Er habe den Abstand von rund 30 Metern mithin durch seine gegenüber dem roten Auto höher gefahrene Geschwindigkeit wettgemacht und sei dem roten Auto beim Punkt der Sichtdistanz auf die Unfallstelle (bei 88 Metern vor der Unfallstelle) aufgeschlossen. Dieses Szenario wurde vom Sachverständigen Dr. Z.________ im Parteigutachten vom 26. Februar 2017 nicht ausgeschlossen.