Vom Unfall habe sie nichts gesehen. Aber die Bewegung, die A.________ nach rechts gemacht habe, habe sie gesehen (pag. 690 Z. 177 f.). Es sei nicht gerade ein weiteres Fahrzeug vor ihnen gewesen. A.________ hätte genügend Platz gehabt, um wieder vor ihnen einzubiegen (pag. 691 Z. 242 f.). Die Aussagen von N.________ stimmen mit denjenigen von B.________ überein. Dieser sagte noch auf der Unfallstelle, als er um die Kurve gekommen sei, habe er nur noch die stillstehenden Unfallfahrzeuge gesehen. Den Zusammenprall habe er nicht gesehen (pag.