Am selben Tag bestätigte sie auf dem Polizeiposten diese Aussage. Als sie in die Rechtsbiegung reingefahren seien, habe sie sich gefragt, weshalb A.________ nicht wieder nach rechts auf die Normalspur einbog. Daraufhin habe sie aufgrund der Rechtsbiegung nichts mehr gesehen. Die Kollision habe sie nicht mitbekommen (pag. 683 Z. 39 ff.). Diese Aussagen machte N.________ bevor gegen ihren Freund B.________ strafrechtliche Vorwürfe erhoben wurden. Bei der Staatsanwaltschaft gab sie zu Protokoll, ihr sei einfach aufgefallen, dass A.________ nicht rechts hinein gekommen sei. In der Kurve sei er einfach noch links gewesen (pag. 689 Z. 153 ff.). Vom Unfall habe sie nichts gesehen.