41 konstante Linksbleiben des schwarzen BMW’s von A.________ (pag. 731 Z. 41 ff., 2472 Z. 32 ff., 600 Z. 78 f., 2485 Z. 28 ff.). Ihre Aussagen sprechen eher dafür, dass aus Sicht der beiden Zeuginnen für ein Wiedereinbiegen von A.________ nach dem Überholen von B.________ durchaus genügend Raum vorhanden war. N.________ hatte auf der Unfallstelle zu Protokoll gegeben, A.________ sei nach dem Überholmanöver hinter der Kurve verschwunden. Wie die Autos aufeinandergeprallt seien, habe sie nicht gesehen (pag. 680). Am selben Tag bestätigte sie auf dem Polizeiposten diese Aussage.