Der Abstand zwischen hellem und rotem Auto war für sie kaum erkennbar. Ausserdem dürften sich alle drei primär auf den lauten, schnellen, links bleibenden BMW von A.________ konzentriert haben. Die einzigen, die den Abstand aus räumlicher Sicht genauer beobachten konnten, waren B.________ und N.________. Q.________ sagte bei der Staatsanwaltschaft aus, dem BMW sei es nicht möglich gewesen, wieder einzubiegen, weil der Überholte ihn nicht wieder habe einbiegen lassen. Es sei ihm nichts anderes übrig geblieben, als auf der linken Spur zu bleiben (pag. 655 Z. 118 ff.).