_ beschleunigte, erschliesst sich aus seinen eigenen Aussagen sowie aus denjenigen von Q.________. Ein Beschleunigen ist erstellt. Wie stark diese Beschleunigung war, lässt sich hingegen nicht objektivieren. Eine übermässige Beschleunigung beispielsweise auf 100 km/h, wie sie die Polizei im Einvernahmeprotokoll von Q.________ festhielt, ist hingegen ausgeschlossen. Gegen ein übermässiges Beschleunigen sprechen die Aussagen von B.________, P.________ und O.________ sowie die technischen Daten des Fahrzeuges von B.________. Die von der Vorinstanz gestützt auf die freie Schätzung von B._______