Es ist hingegen glaubhaft, dass er nicht weiss, auf welche Geschwindigkeit er beschleunigt hat. Aus seinen Aussagen ergibt sich aber gesamthaft, dass es eine Geschwindigkeit über den erlaubten 50 km/h gewesen sein muss. Wie aus dem oben geschilderten Beweisergebnis erhellt, hat B.________ A.________, der zuvor gar nicht mehr hinter ihm gefahren war, erst wieder wahrgenommen, als dieser neben ihm war. Er drückte nach eigenen Aussagen aufs Gas. Doch ein Kickdown im klassischen Sinne war beim von B.________ gefahrenen handgeschalteten Fahrzeug gar nicht möglich. Es muss auf die Angabe von B.________, wonach er im vierten Gang fuhr, abgestellt werden.