Er könne die Geschwindigkeit nicht wirklich einschätzen. Er denke aber, dass es zwischen 60 und 70 km/h gewesen seien (pag. 781 Z. 129 ff.). Anlässlich der Hafteröffnung vom 30. Dezember 2011 erklärte B.________, er habe nicht beschleunigt, weil A.________ zum Überholmanöver ansetzte, sondern weil er gedacht habe, dieser wolle nach der Insel zum Überholen ansetzen. Er habe ihm zeigen wollen, dass dies wegen der kommenden Rechtskurve kein guter Moment zum Überholen sei (pag. 792 Z. 150 ff.). Die Aussage bei der Polizei, wonach er Kickdown gemacht habe, präzisierte er.