Die Aussagen von Q.________ hierzu sind unterschiedlich, wobei die strukturierte Wiedergabe eines derartig dynamischen Geschehens in der mündlichen Schilderung als auch deren Protokollierung äusserst anspruchsvoll ist, so dass Unschärfen kaum zu vermeiden sind. Hingegen ist doch auffällig und kann es kaum ein Zufall sein, dass seine Darstellung bei der Staatsanwaltschaft genau dem Szenario gemäss den Aussagen von O.________ entspricht. Die Kammer erachtet es aus diesen Gründen anders als die Staatsanwaltschaft und die Vorinstanz als erstellt, dass A.________ O.______