_ nicht bemerkt habe. Ein fortgesetztes Überholmanöver ist vereinbar mit der Angabe von B.________, dass er A.________ plötzlich neben sich wahrgenommen hat. Davon geht die Kammer folglich aus. Bezüglich des «Stüpfens» zwischen Einmündung Dorfrain und Verzweigung Aarbergstrasse muss sich B.________ getäuscht haben. Denn an dieser Stelle fuhr O.________ zwischen ihm und A.________. Die Aussagen von Q.