Zudem widerspräche ein Überholen zwischen Dorfrain und Aarbergstrasse den klaren, offensichtlich eingeprägten und daher glaubhaften Aussagen von O.________, wonach das dunkle Fahrzeug nach ihr sogleich in einem Zug die vor ihr fahrenden Fahrzeuge auch noch überholt hat, bevor es dann zum Unfall kam. Gut vereinbar ist ein Überholen des Opels von O.________ nach der Verzweigung Aarbergstrasse und ohne Unterbruch zu den nachfolgenden Überholmanövern gegenüber B.________