2472 Z. 20 ff.). Das Überholmanöver müsse kurz vor ihrem Schaufenster gestartet haben (pag. 2473 Z. 1 f.). P.________ sagte zwar mehrmals, das Überholmanöver habe auf der Höhe der Metzgerei begonnen oder sei dort gestartet worden. Dass sie das Ausschwenken des überholenden Autos auf die Gegenfahrbahn gesehen hat, verneinte sie aber auf Frage hin ausdrücklich. Sie wurde wegen dem Motorenlärm aufmerksam und schaute deshalb nach draussen. Sie stand in Blickrichtung der Strasse Richtung Biel und schaute nicht nach hinten. Dass das Ausschwenken auf ihrer Höhe stattfand, wurde von P.________ offensichtlich hinein interpretiert.