715 Z. 19 ff.). Im selben Einvernahmeprotokoll wurde festgehalten, das dunkle Auto habe genau auf der Höhe des Geschäftes (Metzgerei AC.________) mit dem Überholmanöver begonnen. Sie habe gesehen, wie der dunkle PW von seinem Fahrstreifen aus nach links auf die Gegenfahrbahn fuhr und zum Überholen des hellen Autos ansetzte (pag 716 Z. 37 ff.). Bei der Staatsanwaltschaft gab P.________ zu Protokoll, auf ihrer Höhe sei ein Auto ziemlich schnell vorbeigefahren. Im Vornherein habe sie das Auto bereits gehört. Es habe dann auf ihrer Höhe mit einem Überholmanöver begonnen (pag. 731 Z. 39 ff.).