Er habe ihn keinen grünen PW überholen sehen. Kurz nach der Verkehrsinsel, auf der Höhe der Apotheke, habe A.________ zum Überholen von ihm angesetzt. Er habe ihn erst bemerkt, als er auf seiner Höhe auf der Gegenspur gewesen sei (pag. 771 Z. 150 ff.). Er könne nicht mehr sagen, in welchem Abstand A.________ ihm im Bereich zwischen der Garage AA.________ und dem Restaurant AF.________ gefolgt sei. Auf der Höhe des Restaurants AF.________ habe A.________ erneut auf ihn aufgeschlossen und ihn «gstüpft» (pag. 779 Z. 38 ff.). Auf Vorhalt der Aussage von O.________ meinte B.________, er könne sich vorstellen, wie es abgelaufen sei.