Sie schaute diesem darum in ihrer Fahrrichtung nach. Dass er immer links geblieben ist und den vor ihr fahrenden Fahrzeugen auch noch vorfuhr, konnte sie von hinten gut sehen. Es hat ihr Eindruck gemacht und es hat sie offensichtlich empört. Es erscheint der Kammer deshalb nicht plausibel, dass sich O.________ hier getäuscht haben könnte. Auch schildert sie glaubhaft, dass sogleich nach dem langen Überholen des dunklen Fahrzeuges der Knall und mithin der Unfall folgte. 13.4.2 Aussagen B.________ B.________ hat am 29. Dezember 2011 ausgesagt, A.________ sei immer direkt hinter ihm gefahren. Er habe ihn keinen grünen PW überholen sehen.