Diese liegt unmittelbar nach der Einmündung des Dorfrains. Dass sie bereits dort überholt wurde, widerspricht aber ihren übrigen konstanten Aussagen. Das Überholmanöver war für sie eindeutig nicht unmittelbar nach dem Einbiegen in die Hauptstrasse, da für sie beim Einbiegen auch noch kein Fahrzeug sichtbar war. Als sie überholt wurde, erschrak sie sich offensichtlich wegen des Tempos (und eventuell auch wegen des Lärms) des Überholenden im dunklen Fahrzeug (A.________). Sie schaute diesem darum in ihrer Fahrrichtung nach.