an, sie sei nicht gerade nach dem Abbiegen, sondern später überholt worden. An der Abzweigung müsse sie ja recht gut schauen, ob noch einer kommt. Es sei keiner gekommen, weshalb sie habe fahren können. Sie sei also losgefahren, und das für einige Zeit und eine gewisse Strecke; erst dann habe sie das Auto überholt. Bis wo sie gefahren sei, wisse sie nicht («I weiss, dass i scho e Blätz wit gfahre bi») (pag. 601 Z. 118 ff.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte sie ihre Aussagen. Nach dem Einbiegen in die Hauptstrasse sei sie den Fahrzeugen nachgefahren.