Das Fahrzeug sei dann auf der Gegenfahrbahn geblieben und habe die beiden Fahrzeug vor ihr auch noch überholt. Er sei wie ein Wilder gefahren und die ganze Zeit auf der Gegenfahrbahn geblieben (pag. 596 Z. 25 ff.). Sie sei mit ca. 50 km/h gefahren, der andere wie ein Gestörter und sicher fast mit doppelter Geschwindigkeit (pag. 596 Z. 36 f.). Bei der Staatsanwaltschaft gab O.________ zu Protokoll, nachdem Einbiegen wisse sie nicht, wie weit sie bereits gefahren sei, als einer in einem «Garacho» gekommen sei.