Schliesslich haben die Zeugen P.________ und Q.________, aber auch B.________ und N.________ an dieser Stelle andere Beobachtungen gemacht. Bei ihrer polizeilichen Einvernahme vom 19. Dezember 2011 sagte O.________, sie habe keine Ahnung mehr, wo auf der Hauptstrasse sie sich befunden habe, als sie überholt wurde. Es habe sich um ein dunkles Fahrzeug gehandelt. Er habe sie wie eine «Sau» überholt, sei wie ein Wahnsinniger gefahren (pag. 595 Z. 16 ff.). Das Fahrzeug sei dann auf der Gegenfahrbahn geblieben und habe die beiden Fahrzeug vor ihr auch noch überholt.