_, O.________ und Q.________ erwähnten dieses Auto, welches schliesslich zuletzt noch von A.________ überholt wurde. Dessen Existenz ist somit eindeutig erstellt, obschon dessen Halter resp. Lenker nicht ermittelt werden konnte. Zu bemerken ist, dass die Bäckerei gleich unmittelbar vor der Einmündung des Dorfrains liegt, von wo O.________ mit ihrem Fahrzeug herkam und schliesslich mit ihrem grünen Opel Astra hinter B.________ auf die Hauptstrasse einbog (Aussagen O.________ pag. 595 Z. 15 ff., 599 Z. 39 ff.).