An anderen Stellen sprach er aber lediglich von einem «Eindruck» oder einem «Gefühl» oder es habe fast so ausgesehen, dass der beige PW den BMW nicht habe vorbeilassen wollen (pag. 638 Z. 63 f., 654 Z. 81 f., 2479 Z. 44, 2481 Z. 22). Weiter sagte er beispielsweise gemäss Polizeiprotokoll, der Lenker (A.________) habe ein Grinsen im Gesicht gehabt und mit den Händen gestikuliert (pag. 638 Z. 37). Bei der Staatsanwaltschaft sagte er dann, er vermute, der BMW-Fahrer habe ihm noch eine Grimasse geschnitten oder gelacht (pag. 655 Z. 104 ff.). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung sagte er, es dünkte ihn, dass der Lenker gelacht habe (pag.