Er habe links vom Eingang zur Metzgerei am Trottoirrand frontal gegen die Strasse gestanden (pag. 645 Z. 68 f. und Standortmarkierung auf pag. 657). Anders als O.________, die in ihrem Auto sass, und P.________, die sich hinter dem Schaufenster der Metzgerei befand, nahm Q.________ den Motorenlärm ohne jegliche Abschirmung wahr. Zu erwähnen ist an dieser Stelle, dass am BMW von A.________ ein sogenannter Sebring-Auspuffendtopf montiert war, der nicht dem Originalauspuff für das Fahrzeug entspricht.