599 Z. 42 f.), «weiss ich nicht mehr» (pag. 599 Z. 55 f.) oder «das kann ich nicht beurteilen» (pag. 600 Z. 69). Sie schilderte auch die eigenen Gedanken, die ihr während der Geschehnisse durch den Kopf gingen (pag. 599 Z. 46, 600 Z. 70, 2485 Z. 42 f.). Soweit O.________ klare Angaben machen konnte, wirken diese glaubhaft. Auf ihre Aussagen kann grundsätzlich abgestellt werden. 13.2.4 Aussagen P.________ Die Zeugin P.________ arbeitete am 17. Dezember 2011 in der Metzgerei AC.________ hinter dem Tresen. Die Fotos auf pag. 642 ff. dokumentieren die direkt an der Hauptstrasse von Täuffelen liegende Metzgerei AC.