781 Z. 114 f., 864 Z. 121 ff.). Soweit N.________ überhaupt Aussagen machte, kann nur mit Vorsicht darauf abgestellt werden. 13.2.3 Aussagen O.________ Die Zeugin O.________ kam gemäss eigenen Angaben in ihrem Fahrzeug vom Dorfrain her, sie hielt an, liess ein rotes Auto und ein helles Auto (B.________) vorbeifahren, ehe sie selbst hinter den beiden nach rechts auf die Hauptstrasse in Richtung Biel einbog (vgl. pag. 595 Z. 15 ff., 599 Z. 39 ff. und pag. 600 Z. 63 ff.). Danach sei sie von einem dunklen Fahrzeug (A.________) von hinten überholt worden (pag. 593, 595 Z. 16 ff.).