27 gepasster Geschwindigkeit gefahren (z.B. pag. 683 Z. 30 f., Z. 37, pag. 687 Z. 82, 688 Z. 94 f.). Ihre Aussagen können aber deswegen nicht einfach gesamthaft als unglaubhaft abgetan werden. So hat sie in den Punkten, in denen sie nicht befürchtete, jemanden zu belasten, genauere Angaben gemacht. Zudem stimmt ihre Aussage, wonach B.________ gesagt habe, dass A.________ ein Rennen wolle, und sie geantwortet habe «das machen wir sicher nicht» (pag. 688 Z. 91 ff.) mit derjenigen von B.________ überein (pag. 781 Z. 114 f., 864 Z. 121 ff.).