__ seine früheren Aussagen in verstärktem Masse zu relativieren. Im Juni 2012 wurde zuhanden des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes ein verkehrspsychologisches Gutachten erstellt (pag. 2011 ff.). Auf Frage der Gutachtensperson bestätigte er weitgehend die im Strafverfahren gemachten Aussagen, wobei er die Beschleunigung nach der Verzweigung Aarbergstrasse nicht mehr erwähnte (pag. 2014 f.). In seiner Schlusseinvernahme vom 19. Dezember 2013 sagte er, er habe «normal» beschleunigt (pag. 876 Z. 131 f., 2454 Z. 12) und während dem Überholmanöver gar nicht mehr Gas gegeben (pag. 2456 Z. 11).