Die Bestätigung erfolgte nicht nur anhand von Verweisen, sondern auch durch erneute Ausführungen. Insbesondere sagte er mehrmals, dass er nach der Verzweigung Aarbergstrasse beschleunigt habe (pag. 806 Z. 266 f., 854 Z. 106 f., 863 Z. 86). Ein Grund, weshalb sich B.________ wiederholt selbst belasten sollte, wenn es nicht tatsächlich so gewesen wäre, ist für die Kammer nicht ersichtlich. Mit der Tatsache alleine, dass sich B.________ vom 30. Dezember 2011 bis am 20. Januar 2012 in Untersuchungs-