Danach folgt die eigentliche Beweiswürdigung in Bezug auf die umstrittenen Punkte. Der Fokus wird auf diejenigen Sachverhaltsaspekte gelegt, die die Kammer anders beurteilt als die Vorinstanz. 13.2 Allgemeine Würdigung der relevanten Aussagen 13.2.1 Aussagen B.________ B.________ wurde insgesamt ganze zehn Mal befragt. Zu Beginn sagte er sehr zurückhaltend aus. Es scheint, dass er weder A.________ noch sich selbst bezüglich der Fahrweise vor dem Unfall belasten wollte.