_, wobei beide Personen unterschrieben. Aus diesem Hinweis geht nicht zweifelsfrei hervor, wer die Skizze gemacht hat. In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung wurde klar gestellt, dass dies der Polizist war (pag. 2475). Ein solches Vorgehen, bei dem den Zeugen etwas vorgeschlagen wird, ist grundsätzlich heikel. B.________ sagte anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung aus, die einvernehmenden Polizisten hätten ihn bei der Einvernahme vom 29. Dezember 2011 in St. Moritz wie ein wenig überredet oder ihm das Gefühl gegeben, es hätte sein müssen (pag. 2457 Z. 39-44). In der delegierten Einvernahme von B.______