__ auf Vorhalt hin, sie habe das nicht gesagt (pag. 601 Z. 105 f.). Während die polizeilichen Protokolle also implizieren, O.________ habe den Unfall gesehen, ist aufgrund der späteren Protokolle gerade das Gegenteil festzustellen. Auf pag. 638 wurde von der Polizei gleich zwei Mal die Aussage von Q.________ protokolliert, die beiden Fahrzeuge seien sicher (weit) über 100 km/h gefahren (Z. 28 und 62). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung sagte Q.________ dazu Folgendes (pag. 2480 Z. 4- 7): «Wegen den 100 km/h: Das habe ich nicht gesagt. Es wurde mir gesagt, dass es 100 km/h gewesen sein könnten. Aber ich kann das ja nicht messen.