Es drehte das Fahrzeug um die eigene Achse.» Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung stellte O.________ klar, dass sie das nicht gesehen habe. Derjenige, dem sie es gesagt habe, habe sich das wohl so vorgestellt. Sie habe nur ein schwarzes Ding durch die Luft fliegen sehen. Ob sich das Auto gedreht habe, wisse sie doch nicht (pag. 2488 Z. 22-24). In der handschriftlichen Zusammenfassung der Aussagen von O.________ vom 17. Dezember auf der Unfallstelle wurde festgehalten: «Anscheinend hat er ein Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn touchiert». In ihrer Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft vom 10. Januar 2012 meinte O.________ auf Vorhalt hin, sie habe das nicht gesagt (pag.