13. Beweiswürdigung der Kammer 13.1 Vorbemerkungen Für die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung und der Aussagenanalyse kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 2732 f., S. 20 f. der Urteilsbegründung). Hervorzuheben ist nochmals die Regel von Art. 10 Abs. 3 StPO: Bestehen unüberwindliche Zweifel an der Erfüllung der tatsächlichen Voraussetzungen der angeklagten Tat, so geht das Gericht von der für die beschuldigte Person günstigeren Sachlage aus (sogenannter Grundsatz «in dubio pro reo» als Beweiswürdigungsregel).