23 ver nach den Verkehrsinseln bei der Verzweigung Aarbergstrasse seine Geschwindigkeit auf 70 km/h erhöht und ein gefahrfreies Wiedereinbiegen von A.________ auf die rechte Fahrbahn verunmöglicht habe, habe er sich selbst, N.________, A.________ sowie die Insassen des roten Autos grosser Gefahr ausgesetzt (pag. 2802, S. 90 der Urteilsbegründung).