_ nicht auf die rechte Spur hineinlassen wollen. Werde man sich zudem der von A.________ gefahrenen Geschwindigkeit von schliesslich 93 km/h bewusst, so erhelle daraus unweigerlich, dass sich A.________ bei einem Einbiegen zwischen dem roten Auto und dem Auto von B.________ einer hohen Gefahr ausgesetzt hätte. Einerseits hätte er dabei infolge seiner Geschwindigkeit bei ungebremstem Wiedereinbiegen auf die rechte Spur dem roten Auto in das Heck fahren können, und andererseits hätte ihm bei einem Einbiegen und massiven Abbremsen das Auto von B.________ in sein Heck fahren können. A.________ sei es somit nicht mehr möglich gewesen, hinter dem roten Auto und vor dem Auto von B.__