Auf der Fahrt von der Garage AA.________ bis zu den Verkehrsinseln bei der Verzweigung Aarbergstrasse sei vor B.________ ab der Bäckerei Konditorei «Kafi» ein rotes Auto auf der rechten Spur gefahren. B.________ habe bei der Bäckerei seine Geschwindigkeit reduziert. Das rote Auto und er seien danach mit einer angepassten Geschwindigkeit gefahren. Ungefähr im Bereich des Restaurants AF.________ bzw. des Parkplatzes der Firma AF.________ habe A.________ B.________ erneut «gstüpft» bzw. «gedrückt», indem er wieder nahe aufgefahren sei (pag. 2766, S. 54 der Urteilsbegründung).