_ habe A.________ B.________ bei einer Fahrtgeschwindigkeit von ca. 70 km/h erneut «gestüpft», indem er nahe aufgefahren sei. A.________ habe B.________ überholen wollen. In der Folge sei B.________ für eine gewisse Zeit in der Mitte der Strasse gefahren, um A.________ das Überholen zu verunmöglichen und diesen zu «sperren». Daraufhin habe N.________ B.________ ermahnt, nicht mehr so zu fahren. Danach habe B.________ seine Geschwindigkeit reduziert und A.________ habe sich zurückfallen lassen (pag. 2763, S. 51 der Urteilsbegründung). Auf der Fahrt von der Garage AA.