_ wott äs Renne» kundgetan. Diese habe ihm geantwortet, er solle das nicht machen. Auf der Höhe der ansteigenden Rechtskurve beim ersten Haus mit den blauen Fensterläden links nach der Garage AE.________ sei A.________ nahe auf B.________ aufgeschlossen und habe diesen erstmals trotz der hohen Geschwindigkeit «gstüpft» (gemeint ist rasches nahes Aufschliessen), was bei B.________ den Eindruck erweckt habe, dass A.________ ihn überholen wollte. Danach habe sich A.________ etwas zurückfallen lassen (pag. 2762, S. 50 der Urteilsbegründung). Im Bereich der Garage AA.________ habe A.________