_ ist als Unfallursache auszuschliessen (pag. 2802-2805, S. 90-93 der Urteilsbegründung). Bestritten und von der Kammer zu überprüfen sind die Geschehnisse, d.h. die Fahrweise der beiden Beschuldigten, aber vor allem von B.________, auf der Fahrtstrecke vor der Unfallstelle.