20 Fahrzeug von E.________, der eine Fraktur des Brustbeins und des vierten Lendenwirbelkörpers sowie eine Gehirnerschütterung erlitt. Danach erfasste das Fahrzeug von A.________ mit einer Geschwindigkeit vom 56 bis 63 km/h den Fussgänger R.________, der sich mit seiner Familie nach dem Überqueren des Fussgängerstreifens auf dem Trottoir am linken Fahrbahnrand befand. R.________ verstarb noch auf der Unfallstelle an den Verletzungsfolgen (vgl. pag. 2741-2751, S. 29-39 der Urteilbegründung). Er führte seinen Sohn I.________