9. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Der Sachverhalt ist in weiten Teilen nicht (mehr) bestritten. Es kann daher auf die Feststellungen der Vorinstanz verwiesen werden. Unbestritten sind insbesondere die allgemeinen Angaben zu den örtlichen Verhältnissen, zum Unfallzeitpunkt, Verkehrsaufkommen und zur Witterung. Der Verkehrsunfall geschah vor Weihnachten am Samstag, 17. Dezember 2011, um 15:40 Uhr auf der Hauptstrasse in Täuffelen (Strassenabschnitt Aarbergstrasse – Höhenweg in Fahrtrichtung Höhenweg) innerorts, in einer Rechtskurve, hinter der sich ein Fussgängerstreifen mit Trottoir befindet.