16 Erst mit der zweiten Einvernahme von B.________ vom 29. Dezember 2011 in St. Moritz erhärtete sich der Verdacht auf eine möglicherweise kausale Unfallbeteiligung. Dementsprechend wurde am 30. Dezember 2011 eine Untersuchung gegen B.________ eröffnet (pag. 3). Die notwendige Verteidigung wurde sodann noch vor der ersten Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft am 30. Dezember 2011 sichergestellt. Die Bestimmungen über die Sicherstellung der notwendigen Verteidigung wurden vorliegend nicht verletzt. Die Aussagen von B._____