14 7.2 Vorbringen und Verwirkung Rechtsanwalt D.________ plädierte anlässlich der Berufungsverhandlung auf Unverwertbarkeit der beiden Einvernahmen von B.________ vom 29. Dezember 2011 in St. Moritz. Die Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit, die Belehrung und die notwendige Verteidigung seien verletzt worden. Es seien alle Aussagen von B.________, die auf die Einvernahmen vom 29. Dezember 2011 Bezug nehmen würden, unverwertbar.