in St. Moritz (GR) in den Ferien. Dort wurde er von der Kantonspolizei Bern, Regionalpolizei Berner Jura-Seeland, kontaktiert und von den Bieler Beamten am 29. Dezember 2011 im Büro der Kantonspolizei Graubünden in St. Moritz befragt (pag. 768 ff.). Es wurde zuerst wieder eine polizeiliche Einvernahme als Auskunftsperson durchgeführt. Danach erfolgte eine Belehrung als beschuldigte Person. B.________ wurde mitgeteilt, dass er verdächtigt werde, vor dem Unfall Widerhandlungen gegen das SVG begangen zu haben, und die Befragung wurde fortgesetzt (pag. 778 ff.). In dieser fortgesetzten respektive zweiten Einvernahme machte B._____