6. Anklagegrundsatz Rechtsanwalt D.________ brachte in der Berufungsverhandlung vor, die These der Vorinstanz, wonach B.________ auf den vor ihm fahrenden roten Personenwagen aufgeschlossen habe, sodass A.________ nicht wieder habe einbiegen können, sei ein tragendes Element des Schuldspruches. Diese These sei aber nicht in der Anklageschrift enthalten und nie Thema der Untersuchung gewesen. Zudem werde in der Anklage nicht geschildert, weshalb grobe Verkehrsregelverletzungen vorliegen sollten. Der Anklagegrundsatz sei verletzt worden.