1. zu einer angemessenen Freiheitsstrafe; 2. zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten; 3. zur Bezahlung der dem Privatkläger E.________ entstandenen Parteikosten für das erstinstanzliche Verfahren gemäss dem Urteil des Regionalgericht Berner Jura-Seeland vom 14. Dezember 2015 sowie für das Berufungsverfahren in Höhe der beiliegenden Kostennote, unter solidarischer Haftbarkeit mit A.________. III. 1. Die Zivilklage des Privatklägers E.________ sei dem Grundsatz nach gutzuheissen und auf den Zivilweg zu verweisen.