_; II. A.________, vgt., sei in Anwendung der massgeblichen Gesetzesbestimmungen zu verurteilen: 1. zu einer angemessenen Freiheitsstrafe; 2. zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten; 3. zur Bezahlung der dem Privatkläger E.________ entstandenen Parteikosten für das erstinstanzliche Verfahren gemäss dem Urteil des Regionalgericht Berner Jura-Seeland vom 14. Dezember 2015 sowie für das Berufungsverfahren in Höhe der beiliegenden Kostennote, unter solidarischer Haftbarkeit mit B.________. III. 1.