Rechtsanwalt F.________ liess sich mit Eingabe vom 16. Februar 2017 schriftlich vernehmen und hielt namens und im Auftrag des Straf- und Zivilklägers an den vor erster Instanz gestellten Anträgen fest (pag. 3063). Diese lauteten wie folgt (pag. 3066 f.): I. Anträge in Sachen A.________ I. A.________ sei schuldig zu erklären: Der versuchten vorsätzlichen Tötung, begangen am 17.12.2011 in Täuffelen, zum Nachteil von E.________; II. A.___